In meiner Praxis für Osteopathie in Weilheim und in meiner Praxis für Osteopathische Medizin in Erding verbinde ich meine langjährige klinische Erfahrung als Ärztin im schulmedizinischen Bereich mit der osteopathischen Medizin.
Bei einer Vielzahl von Symptom- und Beschwerdekomplexen kann eine osteopathische Behandlung sinnvoll sein - entweder als zusätzliches Diagnose- und Behandlungsverfahren zu schulmedizinischen Behandlungen, Physioterapie oder manueller Therapie, Akupunktur.
In meiner Praxis für Osteopathie in Weilheim und meiner Praxis für Osteopathische Medizin in Erding behandele ich
Erwachsene, Kinder und Babies.
Auch Schwangere profitieren häufig von osteopathischen Behandlungsverfahren und können grundsätzlich osteopathisch behandelt werden, sofern keine gravierenden Schwangerschaftskomplikationen vorhanden sind. Neben meiner 5jährigen osteopathischen Weiterbildung mit abgeschlossenem Diplom, verfüge ich über eine Zusatzqualifikation für Kinder-Osteopathie, Baby-Osteopathie und Schwangeren-Osteopathie mit abgeschlossenem Diplom.
Im Sinne meiner Patientinnen und Patienten nehme ich, wenn gewünscht auch Kontakt zu mitbehandelnden ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, sowie mitbehandelnden Physiotherapeuten/ -Therapeutinnen bzw. Hebammen auf.
In meiner Praxis für Osteopathie in Weilheim und Praxis für Osteopathische Medizin in Erding arbeite ich ausschliesslich mit osteopathischen Diagnose- und Behandlungstechniken. Sollten weitere Untersuchungen (apparative Untersuchungen wie Röntgen, Computertomographie, MRT, Blutuntersuchungen) notwendig sein, überweise ich meine Patienten zu entsprechenden Spezialisten.
Kosten der Behandlung
Die Abrechnung meiner Untersuchungs- und Behandlungsleistung folgt der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Diese Kosten werden von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen in der Regel übernommen. Abzüge können allerdings möglich sein.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es unterschiedliche Regelungen:
obwohl die osteopathische Diagnostik und Therapie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört - somit keine direkte Kostenübernahme erfolgen kann - erstatten die meisten gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene osteopathische Ausbildung und die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Berufsverband. Ich erfülle beide Voraussetzungen.
Erkundigen Sie sich bitte in Ihrem Interesse bei Ihrer Krankenkasse, ob sich diese an den Behandlungskosten beteiligt.